Garantie & Gewährleistung
Selbstverständlich erhalten Sie auf alle Artikel Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Diese sehen für Verbraucher eine Gewährleistung von 2 Jahren vor, sowie 1 Jahr bei gewerblichen Kunden. Darüber hinaus bieten wir für eine Reihe von Produkten verlängerte Garantiezeiten an – im Zweifel fragen Sie unser Verkaufspersonal, welche Garantie für Ihren Einkauf greift.
MIOMONDO by Caffé e Vita verlängert die Garantie von Ihrem Consumer Kaffeevollautomaten auf 5 Jahre.
Die MIOMONDO Garantieverlängerung, mit den dazugehörigen Leistungen, greift automatisch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist und Herstellergarantie. Sie gilt für ausgewählte Consumer Kaffeevollautomaten und Espressomaschinen, die Sie bei Caffé e Vita als Ihrem MIOMONDO Fachhändler kaufen und endet 5 Jahre nach dem Kaufdatum.
Überzeugen Sie sich vor Ort! Wir freuen uns auf Sie. In Fragen rund um Kaffeevollautomaten und Espressomaschinen erhalten Sie von uns immer eine qualifizierte Beratung.
25 Monate Garantie auf JURA Produkte*
Wer sich heute für den Kauf eines unserer Jura Haushalts Produkte entscheidet, hat neben einem Premium-Produkt auch direkt eine Premium-Garantie erworben. JURA hat sein Garantie-Paket für Sie ausgeweitet.
Für alle aktuellen Produkte der Jura Haushaltsserie, die Sie ab dem 1. Juli 2006 bei uns als autorisierten JURA Fachhändler gekauft haben, gilt für Sie als Verbraucher* jetzt eine verlängerte Garantiezeit von 25 Monaten. Bei gewerblichen Kunden, oder gewerblicher Nutzung gilt die gesetzliche Gewährleistung von 1 Jahr.
Innerhalb dieses Zeitraums können Sie Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber uns als autorisiertem Jura Fachhändler geltend machen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen darüber hinaus gerne zur Verfügung.
Bitte setzen Sie sich im Schadensfall umgehend mit uns in Verbindung, damit wir uns individuell um eine optimale Lösung Ihres Problems bemühen können. Durch die eigene, angeschlossene Reparaturwerkstatt sind wir dabei zumeist deutlich schneller in der Lage, etwaige technische Probleme zu beheben, da wir anders als andere Händler nicht zwingend darauf angewiesen sind, die Maschinen zunächst zum Hersteller einzusenden und dann auf deren Reaktion zu warten.
Ausführliche Informationen zu den verbindlichen Gewährleitungsansprüchen finden Sie auch in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter §7 – klicken Sie hierzu auf den Menüpunkt “Geschäftsbedingungen” am unteren Seitenrand.